Zweite Heirat kein Kündigungsgrund
Zweite Heirat kein Kündigungsgrund
Das LAG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 01.07.2010 - 5 Sa 996/09 entschieden, dass ein katholischer Abteilungsarzt in einem katholischen Krankenhaus nicht allein deshalb gekündigt werden durfte, weil dieser eine zweite standesamtliche Ehe eingegangen ist.
Ausgangspunkt war dabei, dass die katholischen Werte nach Art. 4, 137 GG auch durch die Arbeitsgerichte zu wahren sind. Eine diesen Werten widersprechende zweite Eheschließung ist daher grundsätzlich ein Kündigungsgrund.
Jedoch hatte das Krankenhaus nicht nur katholische sondern auch protestantische Angestellte. Diese wurden trotz erneuter Ehe jedoch nicht entlassen. Aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) war die Berufung auf diesen Kündigungsgrund gegenüber dem katholischen Mitarbeiter aber unzulässig.
Darüber hinaus habe der Arbeitgeber schon früher von dem Verhältnis des Arbeitnehmers gewusst, was ebenfalls ein Pflichtverstoß gewesen sei, der ihn zur Kündigung berechtigte. Dies habe er jedoch nicht wahrgenommen, so dass die spätere Kündigung treuwidrig sei.
Stichwörter: Kündigung Eheschließung Grund
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