Visitenkarten in Autofenster: Genehmigungspflichtige Sondernutzung!
Visitenkarten in Autofenster: Genehmigungspflichtige Sondernutzung!
Das OLG Düsseldorf hat in einer Ordnungswidrigkeitenstreitigkeit entschieden, dass das "Anklemmen" von Visitenkarten an PKWs mit dem Ziel diese anzukaufen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist. Ohne Genehmigung droht insoweit ein Bußgeld (im konkreten Fall: 200 €). Denn hierin liege nur ein gewerblicher Zweck, der den zulässigen Gemeinbrauch ebenso wie das Aufstellen von Schildern auf dem Bürgersteig überschreite.
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