IKB: Zehn Monate Bewährung für Ortseifen
IKB: Zehn Monate Bewährung für Ortseifen
Am 14. Juli verhängte das LG Düsseldorf gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der IKB eine Bewährungsstrafe von 10 Monaten vorsätzlicher Marktmanipulation (§§ 39 Abs. 1 Nr. 2, 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpHG) eine zehnmonatige Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage von 100.000 Euro.
Konkret war auf Veranlassung des Angeklagten mitgeteilt worden, die IKB sei nur mit einem «einstelligen Millionenbetrag» von den Turbulenzen am US-Immobilienmarkt betroffen. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass die Anleger diesen Betrag auch auf die Zweckgesellschaften der IKB bezögen, die zu dem Zeitpunkt aber bereits mit Beträgen in dreistelliger Millionenhöhe von der Subprime-Krise betroffen waren.
Befürwortet wurde die Entscheidung namentlich von den großen Aktionärsvereinigungen, der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf sowie der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in München.
Stichwörter: IKB Marktmanipulation Strafbarkeit
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